Verbandsgebiet

Das Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes "Obere Ohre" wird laut Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, wie folgt, definiert: 

Das Niederschlagsgebiet der Ohre von der Quelle bei Ohrdorf bis zur Straßenbrücke der L 25 in Calvörde, ausschließlich des Grabens

Ca 21, einschließlich der in den Mittellandkanal entwässernden Flächen.

 

Das Niederschlagsgebiet der Ohre im Land Niedersachsen ist nicht Bestandteil des Verbandsgebietes.

 

Das Verbandsgebiet umfasst 59.663 ha.

 

Detaillierte Übersichtskarten finden Sie unter der Rubrik: Gewässerschau/Schaubezirke.

Übersichtskarte