Das Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes "Obere Ohre" wird laut Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, wie folgt, definiert: Das Niederschlagsgebiet der Ohre von der Quelle bei Ohrdorf bis zur Straßenbrücke der L 25 in Calvörde, ausschließlich des Grabens Ca 21, einschließlich der in den Mittellandkanal entwässernden Flächen.
Lesen Sie mehr